Zahn-Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn für Kinder und Erwachsene sinnvoll
Wichtiger Hinweis für GKV-Patienten!
Liebe Patientinnen, liebe Patienten und liebe Eltern,
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr. Und auch bei Kindern und Jugendlichen können Kosten auf Sie zukommen, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z. B. bei Kindern nur in den KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 3 – 5 an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1 – 2 sind die Kosten komplett zu übernehmen.
Bitte informieren Sie sich deshalb als Gesetzlich Versicherter vor dem ersten Besuch in der Praxis um eine passende Zusatzversicherung für Ihr Kind oder auch für Sie selbst, wenn Sie als Erwachsener eine kieferorthopädische Behandlung planen. Sobald Sie in unserer Praxis zum Termin erscheinen und eine KIG-Einstufung vorgenommen werden muss, ist es für eine Versicherung zu spät, da die Behandlung dann von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.
Bitte informieren Sie sich über passende Angebote. Unter folgendem Suchbegriff findet man gute Optionen: „Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie“.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis!